Begünstigte Selbstversicherung für Studierende bei SGKK nicht mehr möglich - Information der Sozialversicherungsträger
Information über die begünstigte Selbstversicherung für Studierende – Beendigung der Vereinbarung mit dem Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten alle freiwillig versicherten Studenten darauf aufmerksam machen, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die bislang bestehende Vereinbarung mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bezüglich der Übernahme des halben monatlichen Beitrags, mit 30.06.2011 gekündigt hat.
Das bedeutet, dass sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung für Studierende nach §16/2 ASVG (monatlich Euro 24,93 ab 01.01.2011) durch Wegfall der Zuzahlung durch den Bund ab:
01.07.2011 auf monatlich Euro 49,85 erhöhen wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Bitte beachten Sie auch, dass ein Austritt aus der freiwilligen Selbstversicherung auf eigenen Wunsch erst nach dem Ablauf von sechs Kalendermonaten möglich ist!
