Die Mandatar_innen der
Universitätsvertretung
Die Mandatarinnen und Madatare in der Universitätsvertretung (UV) werden von allen Studierenden der Universität alle zwei Jahre gewählt. Diese Universitätsvertretung wählt aus ihrem Kreis die oder den Vorsitzenden sowie zwei Stellvertrer_innen. Die oder der Vorsitzende der UV trägt auch die Bezeichnung „ÖH-Vorsitzende” bzw. „ÖH-Vorsitzender” und vertritt laut HSG die Universitätsvertretung nach aussen.
Mitglieder:
Ersatzmitglieder:
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Die StudierendenvertreterInnen im
Senat
Im Senat der Universität Mozarteum werden die Curricula, also die Studienpläne beschlossen, die Satzung der Universität auf Vorschlag des Rektorates erlassen, über Einsprüche gegen studienrechtliche Entscheidungen der ersten Instanz beraten und noch vieles wichtiges mehr. Der Senat an zur Zeit 18 Mitglieder, davon vier Studierende. Die Studierendenvertreter_innen im Senat werden von der Universitätsvertretung entsendet.
Mitglieder:
Ersatzmitglieder:
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