Universitätsvertretung
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Satzungen:
Die Satzung der ÖH Bundesvertretung
Satzung der UV Mozarteum 2022
Die Mandatar*innen der Universitätsvertretung
Die Personen mit den Mandaten in der Universitätsvertretung (UV) werden von allen Studierenden der Universität alle zwei Jahre gewählt. Diese Universitätsvertretung wählt aus ihrem Kreis die oder den Vorsitzende*n sowie zwei Stellvertrer*innen. Diese Person der UV trägt auch die Bezeichnung „ÖH-Vorsitzende*r” und vertritt laut HSG die Universitätsvertretung nach aussen.
Die Universitätsvertretung besteht aus 9 gewählten Mandataren. Sie vertritt die Interessen aller Studierenden an der Universität Mozarteum und bestimmt über die Budgetverteilung der ÖH sowie grundlegende Fragen.
Die Studierendenvertreter*Innen im Senat
Im Senat der Universität Mozarteum werden die Curricula, also die Studienpläne beschlossen, die Satzung der Universität auf Vorschlag des Rektorates erlassen, über Einsprüche gegen studienrechtliche Entscheidungen der ersten Instanz beraten und noch vieles wichtiges mehr. Der Senat an zur Zeit 18 Mitglieder, davon vier Studierende. Die Studierendenvertreter*innen im Senat werden von der Universitätsvertretung entsendet.